Um die Frage zu beantworten, wer für die anfallenden Kurkosten aufkommt ist vorab zu klären um welche Art Kur es sich handelt. Dreht es sich um eine Rehamaßnahme ist diese über einen gesetzlichen Träger zu beantragen und abzurechnen, da diese der Wiederherstellung der Arbeitskraft dient, und damit im Normalfall nicht in den Verantwortungsbereich der Krankenversicherung fällt. Die […]
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